Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Hauser Süddeutsche Chirurgie-Mechanik GmbH

Kettelerstraße 44-46
D-78532 Tuttlingen / Germany

Stand: 1/2010

1. Geltungsbereich

Für alle Verträge im Rahmen unseres Liefer- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, sind - falls keine abweichenden Sondervereinbarungen vereinbart worden sind - ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Alle Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

2. Beratung

Jede Form von Beratung in Wort und Schrift geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind unverbindlich und befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Besteller verantwortlich.

3. Angebote und Annahme

Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, stets freibleibend. Ein Liefervertrag kommt jedoch auch ohne unsere ausdrückliche Bestätigung mit dem Inhalt der Bestellung zustande, wenn wir nicht unverzüglich widersprechen. Falls wir dem Besteller eine schriftliche Auftragsbestätigung schicken, hat er deren Inhalt sofort zu prüfen und uns von eventuellen Änderungswünschen unverzüglich zu unterrichten. Nachträgliche Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die in unseren Drucksachen enthaltenen Unterlagen, wie Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Beschreibungen sind Richtwerte. Geringfügige und unwesentliche Abweichungen behalten wir uns vor.

Für angebotene Lagermengen behalten wir uns Zwischenverkauf vor.

4. Geheimhaltung

An Abbildungen, Mustern, Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. 

5. Preise

Grundsätzlich gelten unsere Preise "ab Werk" zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer, Zoll-, Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten für den Einzelauftrag, nicht rückwirkend oder für künftige Aufträge. Nachbestellungen sind neue Aufträge.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, marktmäßigen Einstandspreisen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.

6. Sonderanfertigungen

Der Besteller verpflichtet sich schon mit seiner Bestellung unbedingt zur Abnahme und Zahlung der Sonderfertigungen, wobei er geringe Toleranzen zwischen bestellten und gelieferten Stückzahlen nicht abweisen darf. Rügen gelten nur, wenn uns offensichtliche und wesentlich vom Auftrag abweichende Fehlfertigung nachgewiesen wird. Für Unklarheiten in der Bestellung haftet der Besteller.
Der Besteller übernimmt die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. 

Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob die vorgeschriebene Ausführung zu haftungsrechtlichen Schäden führen kann. Die Verantwortung und die Haftpflicht hierfür liegen allein beim Besteller, und wir lehnen insofern eine Produkthaftpflicht ab.

7. Lieferung

Maßgebend für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung.

Wir sind bemüht die von uns angegebenen Lieferzeiten einzuhalten.

Wird unsere Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche
Umstände - auch bei unseren Lieferanten - unmöglich oder übermäßig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht befreit. Vom Eintritt solcher Ereignisse werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Dieser Ereignisse berechtigen uns auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung seitens unserer Vorlieferanten sind wir von unseren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn wir die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von uns zu liefernden Ware getroffen und unsere Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt haben. Wir verpflichten uns, in diesem Fall unsere Ansprüche gegen unseren Vorlieferanten auf Verlangen an den Besteller abzutreten. Befindet sich der Besteller im Zahlungsverzug, sind wir für die Dauer des Verzuges von unserer Lieferpflicht frei. Die Abnahmeverpflichtung des Bestellers bleibt bestehen.
Wir sind berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Besteller zumutbar ist. Jede Teillieferung unterliegt für sich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erlaubt weder Abzüge nochZahlungsaufschub. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Besteller innerhalb angemessener Frist abzurufen.

8. Versand

Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder frei Haus geliefert wird.

Sofern die Art des Versandes nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen.

Etwaige Beschädigungen oder Fehlmengen hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich nachzuweisen.
Für Muster und Kommissionswarensendungen gilt darüber hinaus ohne weitere Nachricht als vereinbart, daß der Besteller die Sendung fest gekauft hat, sofern sie nicht spätestens 3 Monate nach Rechnungsdatum zurückgegeben wurde. Sie wird dann ohne weitere Frist zur Zahlung fällig. Etwaige Wertminderungen sowie alle Kosten des Rückversandes gehen zu Lasten des Bestellers.

9. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Ist anderes einzeln vereinbart, hat die Zahlung am vereinbarten Fälligkeitstag spesen- und abzugsfrei zu erfolgen.
Von uns unbekannten Bestellern und für Sonderanfertigungen können wir Vorauszahlung oder Stellung einer Sicherheit verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu berechnen. Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er auf unsere Mahnung, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig davon kommt der Schuldner in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt.
Ist der Schuldner in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die dessen Zahlungsfähigkeit in Frage stellen, dann können wir, nach unserer Wahl, entweder Sofortzahlung aller bestehenden Forderungen oder Sicherheiten verlangen oder/und vom Kaufvertrag zurücktreten. Zu weiteren Lieferungen sind wir nur verpflichtet, wenn deren Zahlung abgesichert ist. Der Schuldner darf fällige Zahlungen weder zurückhalten noch mit nicht fälligen oder nicht anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Zahlungen in anderer Währung als Euro, müssen dem berechneten Euro-Wert zum Ankaufskurs in Tuttlingen am Tage des Zahlungseingangs entsprechen.

10. Reklamation, Mängel, Haftung

Offensichtliche Mängel müssen binnen zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Verborgene Sachmängel müssen binnen zwei Wochen seit Erkennen schriftlich gerügt werden. Der Anspruch des Kunden ist auf Nacherfüllung beschränkt. Wir haften nicht für etwaige Mängel, die sich durch unsachgemäße Behandlung, falsche Anwendung oder mangelhafte Pflege unserer Produkte ergeben. 

11. Warenrückgabe

Der Besteller darf die Annahme und Zahlung von auftragsgemäß gelieferter Ware nicht verweigern. Für jede Warenrücksendung muss vorher unsere schriftliche Zustimmung eingeholt werden. Eine Rückgabe kann nur binnen 60 Tagen ab Rechnungsdatum gestattet werden. Gutgeschrieben wird der berechnete Gegenwert mit einem Abschlag von 20% zzgl. eventuell anfallender Überarbeitungskosten. Sonderanfertigungen können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. 

12. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller gegen diesen haben oder künftig erwerben, unser Eigentum und kann nicht verpfändet werden. 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Tuttlingen. Für die Rechtsbeziehungen mit uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Tuttlingen, Januar 2010